Die Deutsche Reichsbank war eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin. Sie durfte Zweiganstalten unterhalten. Die Aufgaben der Deutschen Reichsbank ergaben sich aus ihrer Stellung als Notenbank des Reiches. Sie hatte das ausschließliche Recht, Banknoten auszugeben. Sie hatte ferner den Geld- und Zahlungsverkehr im Inland und mit dem Ausland zu regeln sowie für die Nutzbarmachung der verfügbaren Geldmittel der deutschen Wirtschaft in gemeinnütziger und volkswirtschaftlich zweckmäßiger Weise zu sorgen. Gegründet durch das Bankgesetz vom 14.3.1875 mit Wirkung ab 1.1.1876 mit einem Grundkapital von M 120.000.000.-. Die Deutsche Reichsbank unterstand als deutsche Notenbank der uneingeschränkten Hoheit des Reiches. Sie diente der Verwirklichung der Ziele im Rahmen des ihr anvertrauten Aufgabenbereiches, insbesondere zur Sicherstellung des Wertes der deutschen Währung. 1924 wurde die Reichsbank entsprechend dem Dawesplan eine von der Reichsregierung unabhängige Anstalt. Die Wahl des Reichsbankpräsidenten erfolgte durch den Generalrat, bestehend aus 14 Mitgliedern, davon sieben ausländische. Der Reichspräsident hatte lediglich Bestätigungsrechte. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 wurde der Generalrat beseitigt, der Reichspräsident allein ernannte und entließ den Präsidenten sowie die Mitglieder des Direktoriums. Ab 1937 unterstand die Reichsbank wieder der Reichsregierung, ab 1939 direkt dem "Führer und Reichskanzler" Adolf Hitler, der damit selbst die Kredite an das Reich gewähren konnte. 1939 Umbenennung in Deutsche Reichsbank. Nach dem Zweiten Weltkrieg hörte die Deutsche Reichsbank auf zu existieren. Niederlassungen (1943): Neben der Reichshauptbank in Berlin bestanden im Reich 21 Reichsbankhauptstellen, 94 Reichsbankstellen, 402 Reichsbanknebenstellen. In der Reichsbank lagerte auch das ein oder andere Wertpapier. (Quelle: Peus Nachf.)
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