German External Loan / Emprunt Exterieur Allemand - Die Reparationskommission beschloss am 30.11.1923 die Einberufung eines Sachverständigenausschusses unter Vorsitz des Finanzexperten Charles Gates Dawes. Der Dawes-Plan vom 16.8.1924 regelte die Reparationszahlungen Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg. Diese sollten nunmehr der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Weimarer Republik angepasst werden und sie nicht länger überfordern. Zugleich wurde eine internationale Anleihe aufgelegt, mit der die deutsche Wirtschaft angekurbelt wurde. Der Dawes-Plan sah vor, daß Deutschland 1924 eine Rate in Höhe von 1 Milliarde Goldmark zahlen sollte. Bis 1928 sollten die Zahlungen auf 2,5 Milliarden Mark steigen und dabei bleiben. Die Quellen für die Reparationen waren Zölle und Steuern, die direkt abgeführt werden mussten, und Zinsen und Tilgung für Schuldverschreibungen in Höhe von 16 Mrd. Goldmark, mit denen die Industrie belastet wurde. Um die Zahlungen zu sichern, wurden Reichsbank und Reichsbahn unter internationale Kontrolle gestellt. (Quelle: Peus Nachf.)
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