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Die Anleihen des Deutschen Reiches von 1877-1945



Auszug aus der Schriftenreihe des Ersten Deutschen Historic-Actien-Club e.V.
Mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. Eckardt Wanner
Wie Menschen und Unternehmen, so braucht auch der Staat Geld. Reichte früher der "Zehnte" aus, so sind es heute schon über 50%, die der Staat von seinen Bürgern zwangsweise einzieht. Während es früher deshalb zu Aufständen kam, ballen die meisten Menschen heute nur ihre Faust in der Tasche. Und da sich der Staat immer mehr aufbläht, wird wohl auch dieser Prozentsatz nicht reichen.
Der Staat um 1900 brauchte Geld vorallem für das Bezahlen von Kriegen - für das Führen der Kriege und für das Bezahlen der Kriegsschäden danach. Im Gegensatz zu Frankreich oder England, war Deutschland bis 1871 ein "Fleckenteppich" kleiner und größerer Ländereien von Adligen. Fürsten, Kurfürsten, Herzoge und Könige tummelten sich in den deutschen Ländereien. Erst mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 in Versailles wurde Deutschland ein einig Vaterland und vorallem ein zentral regiertes Land. Daraufhin hatte es die gleichen terretorialen Ansprüche wie die alten Großmächte Frankreich und England.
Das neue Kaiserreich hatte in der Reichsverfassung von 1871 im Artikel 4 seine Aufgaben geregelt bekommen. So war es zuständig für das Rechtswesen, die Währung, die Außenpolitik und das Militär. All diese Aufgaben sollten durch indirekte Steuern, durch Zölle, Post und Eisenbahn finanziert werden. Die Länder waren verpflichtet den Reichshaushalt auszugleichen. Hierzu wurde eine pro-Kopf Bürgersteuer eingeführt.
Trotzdem mußte das Deutsche Reich erstmals 1877 eine Anleihe über 82 Millionen MArk plazieren und der Reichskanzler Bismarck ging vom Freihandel zum Schutzzoll über. Aber für den Aufbau der Kolonien und des Militärs wurden immer größere Beträge erforderlich. Bis 1884 wurden Anleihen für 450 Millionen Mark ausgegeben. 1888 waren es schon mehr als 1 Milliarde Mark und bis 1914 stieg dies alles bis auf 4.655 Milliarden Mark an.
Die ausgegebenen Anleihen wurden als "ewige Rente" konzipiert - ohne Rückzahlungstermin.
Die Anleihen bis 1914 hatten meist alle das gleiche Aussehen: Links oben der Reichsadler, darunter die Germania. Im Kopf der Anleihe wurde das Emmissionsjahr genannt. Die Anleihen wurden von der Reichsbank selbst verkauft oder durch das "Preußenkonsortium". Der Anleihezinssatz betrug bis 1884 4%, danach 3.5%. Ab 1897 wurde der Zinssatz der ausgegebenen Anleihen auf 3.5% reduziert.
Das das Deutsche Reich erst nach 1871 zur Großmacht wurde, hatte es auch erst danach Kolonien. Die erste Kolonie (Deutsch-Südwest-Afrika) wurde 1884 gegründet. Zur Finanzierung wurden Schutzgebietsanleihen herausgegeben, um den Finanzbedarf der Kolonien vom Reichshaushalt zu trennen. Während die Reichsanleihen als "ewige Rente" herausgegeben wurden, erhielten die Schutzgebietsanleihen sechs tilgungsfreie Jahre. Danach wurden sie mit 0.6% pro Jahr ausgelost. Auch nach dem Weltkrieg I wurde die Kolonialanleihe bis 1928 planmäßig getilgt.
Alle europäischen Großmächte waren scharf auf einen Krieg, um ihre Vormachtstellung zu erweitern oder zu erhalten. Vor dem Ausbruch des Weltkrieges I betrugen die Reichsschuldenca. 2.5 Milliarden Mark.
Zur Finanzierung des Krieges 1914 wurden 9 Anleihen über 98,177 Milliarden ausgegeben. Nur 6% der Kriegsausgaben wurden über Steuern finanziert. Der Kriegsbeginn und die Zeit danach wurde euphorisch gefeiert und die Kriegsanleihen konnten mit einem Werbefeldzug abgesetzt werden.
Das Wort "Kriegsanleihen" taucht aber nirgendwo auf den Anleihen etc. auf. Die kleinste Stückelung der Anleihen betrug 100 Mark. Kleinere Beträge wurden als Quittungen ausgegeben. Hatte man Quittungen für 100 Mark gesammelt, konnten diese in eine Anleihe umgetauscht werden.
Und dann wurde der Krieg verloren - und Deutschland mußte fortan nur noch eins: zahlen, zahlen, zahlen. Bis heute.
Die Kapitulation und die Bestimmungen des Versailler Vertrages führte in Deutschland zu einer Hyperinflation - kein Vergleich mit dem Preisanstieg bei der Einführung des EURos.
Das Deutsche Reich, mußte drei grosse Finanzprobleme lösen:
- Regelung der Kriegsfolgen
- Sanierung der Währung
- Lösung der Reparationsfrage
Bis zum Kriegsende waren Schulden von fast 100 Milliarden Mark entstanden. Hierfür mußten 5 Milliarden Zinsen bezahlt werden. Zur Finanzierung wurden 1919 u.a. nicht verzinste Sparprämienanleihen ausgegeben. Die gesparten Zinsen wurden bei der Rückzahlung wie bei einer Lotterie verlost. Diese Methode war eigentlich im Deutschen Reich seit 1872 als unerwünschtes Glücksspiel verboten. Aber in Ausnahmefällen muß man halt auch einmal bestimmte Grundsätze fallen lassen. Weiteres Geld wurde durch die Zwangsanleihe 1922 eingetrieben und mußte von Unternehmen und Personen gezeichnet werden, die vermögenssteuerpflichtig waren.
Nach dem verlorenen Weltkrieg I wurden die Reparationsforderungen gegenüber Deutschland 1921 auf 132 Milliarden Mark festgelegt. Um den Reparationsforderungen, insbesondere unter dem Druck Frankreichs, dennoch nachzukommen, sah sich die Reichsregierung unter Reichspräsident Friedrich Ebert 1922 veranlasst als „ultima ratio“ eine Zwangsanleihe aufzulegen, da alle Möglichkeiten einer freiwilligen Kreditbeschaffung aufgrund der durch die Inflation zerrütteten Währung ausgeschöpft waren. Praktisch war die Anleihe eine Vermögensteuerabgabe. Die Zwangsanleihe wurde zu folgenden Konditionen aufgelegt:
- Zeichnungspflichtig waren alle am 1. Januar 1923 vermögensteuerpflichtigen Personen mit einem Vermögen über 100.000 Mark.
- Zu zeichnende Beträge bei natürlichen Personen waren: von den ersten 100.000 Mark des Vermögens: 1 Prozent, von den nächsten 150.000 Mark: 2 Prozent, ... ab 1.000.000 Mark (Höchstsatz): 10 Prozent.
- Zeichnungspreis in Prozent vom Nennwert - Juli 1922: 94 Prozent, August 1922: 96 Prozent, ... März 1923: 106 Prozent.
- Verwendung: Zur Abdeckung von Verbindlichkeiten, die das Deutsche Reich für Sachleistungen aus dem Friedensvertrag von Versailles zu zahlen hatte.
Tilgung: ab November 1925 durch Rückkauf zum Börsenkurs oder durch Auslosung.
Die Zwangsanleihe hat für den deutschen Kapitalmarkt niemals Bedeutung erlangt. Die Schuldverschreibungen befanden sich eher in den Dokumentenmappen der Bürger, als in deren Wertpapierdepots. Die Einzahlung erfolgte in der Hochinflationszeit 1922/23 in stark entwerteter Mark (Papiermark). Nach der Stabilisierung der Mark durch Einführung der Rentenmark im November 1923 entsprach eine Billion Papiermark einer neuen Rentenmark. Die Schuldverschreibungen der Zwangsanleihe verbrieften aufgrund dieser Währungsumrechnung nur noch den Wert von Bruchteilen von Pfennigen, ihr Wert war durch die Hyperinflation ins Bodenlose gesunken. Von der Ablösung öffentlicher Anleihen im Jahr 1925 wurde die Zwangsanleihe deshalb aufgrund der Geringfügigkeit ihres Wertes gesetzlich ausgeschlossen.
Amerikaner erwarben in der Zeit der deutschen Inflation (bis Ende 1923) gern deutsche Staatsanleihen, Industrieobligationen, Aktien etc. zu „Pfennigpreisen“, in der Hoffnung auf eine profitable Währungssanierung in Deutschland. Die Aufwendungen in Dollar waren für diese Spekulationswerte nur geringfügig. So hätte ein Amerikaner im Dezember 1923 bei einem Wechselkurs von 1 US$ = 1 Billion Mark für nur einen Dollar theoretisch eine Million Stück Obligationen über je 100.000 Mark erwerben können. Die ursprüngliche Spekulation ging aufgrund der sich entwickelnden Hyperinflation und der ungünstigen Umtauschrelation zur Rentenmark bei der Währungsstabilisierung Ende 1923 nicht auf.

Herausgegeben wurden außerdem:
- Schatzanweisungen zur Entschädigung von Kriegsverlusten
- unverzinsliche Schatzanweisungen zur Regulierung von beschlagnahmten deutschen Auslandsbesitz
- Schatzanweisungen von Bezahlung von Reparationen aus der laufenden Produktion.
Und dann gab es auf dem Höhepunkt der Inflation noch Schatzanweisungen mit kaum vorstellbaren Nennbeträgen wie z.B. 818.5 Trillionen Mark, also
818.500.000.000.000.000.000 Mark. ("Und morgen ist die Summe schon nichts mehr wert").
Das Geld hatte in Deutschland seine Wertfunktion verloren. Deshalb mußte eine neue Anleihe in Goldmark oder Dollar aufgelegt werden.
Die Schutzgebietsanleihen
Jahr Zins Emmission in 1000 M Ost-Afrika Kamerun Togo Südwest-Afrika
1908 4% 38.775 30.681 4.047 4.047  
1909 4% 26.100 17.029 4.994 4.175  
1910 4% 33.100 19.303 3.188 3.287 7.524
1911 4% 38.000 17.299 11.859 105 8.736
1913 4% 47.600 35.205 2.020   10.375
1914 4% 66.200 39.747 15.298 10.524 64.512
Kriegsanleihe
Die "Kriegsanleihen" 1914 - 1918
Jahr Zins Typ Millionen RM Zins Typ Millionen RM
9/1914 5% Anleihe 3.121 5% Schatzanweisung 1.339
2+3/1915 5% Anleihe 8.285 5% Schatzanweisung 775
9/1915 5% Anleihe 12.101      
2+3/1916 5% Anleihe 8.643 4.5% Schatzanweisung 1.569
9/1916 5% Anleihe 9.579 4.5% Schatzanweisung 1.073
4/1917 5% Anleihe 11.758 4.5% Schatzanweisung 1.364
9/1917 5% Anleihe 11.323 4.5% Schatzanweisung 1.303
3+4/1918 5% Anleihe 13.532 4.5% Schatzanweisung 1.469
9/1918 5% Anleihe 9.248 4.5% Schatzanweisung 1.195
Die Konferenz der Entente-Mächte in Paris ohne Sowjetunion und Deutschland.
Loyd George (England), Giorgio Sonnino (Italien), Georges Clemenceau (Frankreich), Woodrow Wilson (USA). Die Vier beschließen die Alleinschuld Deutschlands am Weltkrieg I. Verhandlungen und Gegenvorschläge werden abgelehnt und der Vertragstext Deutschland als Ultimatum übergeben. "Die allierten und assoziierten Regierungen erklären und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber aller Verluste und aller Schäden verantwortlich sind, welche die alliierten und asoziierten Regierungen und ihre Angehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben".
F.Ebert
Zwangsanleihe 1922
Bestell-Nr. D455
Home Preisliste
F.Ebert
Zwangsanleihe 1922
Bestell-Nr. D457
Home Preisliste
Zur Rettung der Finanzen mußte eine Währungsreform her. Die Rentenmark und später die Reichsmark wurden eingeführt.
Was sollte aber mit den Inhabern der alten Reichsanleihen passieren? Eine Rückzahlung war nicht möglich; die hätte sofort zum erneuten Zusammenbruch der Währung geführt. Die Besitzer von Anleihen erhielten deshalb ein neues Papier, eine Ablösungsanleihe 1925. Nicht umgetauscht wurde die Zwangsanleihe von 1922 (diese wurde als verdeckte Steuer betrachtet) und die Schutzgebietsanleihen (man hoffte immer noch auf die Rückgabe der Kolonien). Die Ablöseanleihe erhielt nur, wer seine Anleihe vor dem 1. Juli 1920 erworben hatte. Zusätzlich zur Anleihe erhielt der Altbesitzer eine separate Urkunde. In ihr war ein Auslosungsrecht verbrieft.
Die gesamte neue Ablösungsanleihe belief sich auf 1.737 Milliarden neue Reichsmark. Sie war nicht verzinst, sollte jedoch bei Auslodung zum 5-fachen Nennbetrag eingelöst werden. Bei 2 Ziehungen pro jahr, sollte die Anleihe in 30 Jahren getilgt sein. Ausgelost wurde aber nicht die Anleihe selbst, sondern separat ausgestellte Auslosungsrechte. Anleihebesitzer. deren Jahreseinkommen weniger als 1.000 RM betrug, konnten sich die Beträge in Form einer Rente auszahlen lassen. Damit wurde die größte Armut beseitigt.
Mit der erneuten Währungsreform 1948 wurde die Ablösungsanleihe abgewertet und im Rahmen der Weltkrieg-II-folgenregelungen getilgt.
Abkürzungen Tabelle: SPAN= Sparprämienanleihe
ZAN= Zwangsanleihe
RSA= Schatzanweisungen
AN= Auslandsanweisung
Anleihe    Anleihe    Anleihe    Anleihe    Anleihe   
Anleiheablösungsschuld, Auslosungsschein zur Anleiheablösungsschuld, Kriegsanleihe, Schatzanleihe, Sparprämiernanleihe
Home Preisliste
Inlandsanleihen und Auslandsanleihen 1919-1930
Jahr Zins Typ Emmission in 1000 RM
1919   SPAN 5.000.000.000
1922 4% ZAN 70.000.000.000
1923   RSA 3.000.000.000.000
1923 8-15 RSA 4.400.000.000
1924 8-15 RSA 818.500.000.000.000.000.000
1923   $-SA 50.000.000
1923 6% RSA 500.000.000 Goldmark
1923 6% RSA 600.000.000
1925   AN 1.737.000.000
1925     Auslosungsrechte
1925   AN Ersatzurkunden
1925     Vorzugsrenten
1924 7% AN 800.000 RM
1930 5.5% AN $300.000
1930 6% AN $125.000
Briten, Franzosen und Belgier verlangten vom Deutschen Reich völlig unrealistische Reparationen. So verlangten die Briten pro Jahr eine Entschädigung von 28.8 Milliarden RM. Deutschland lieferte von 1919-1922 Waren für insgesamt 41.6 Milliarden RM - beträchtlich mehr als gefordert. Aber die Briten reduzierten den Betrag einfach auf 17.9 Milliarden RM und duldeten keine noch so geringen Terminüberschreitungen bei den Warenlieferungen. Als aber eine geringe Terminüberschreitung stattfand, besetzten die Franzosen und Belgier das Ruhrgebiet und trennten es vom restlichen Deutschland ab. Die Reichsregierung rief deshalb zum passiven Widerstand auf. Diese Wirren führten schließlich zur Hyperinflation von 1923. Mit der Währungsreform vom November 1923 wurde die fiskalische Voraussetzung für die vom Deutschen Reich anvisierte Revision der Reparationen geschaffen. Die Siegermächte bestanden auf Devisenzahlungen, aber die hatte Deutschland nicht. Die Dawes-Anleihe sollte nun diese Devisen beschaffen. Ein internationaler Sachverständigenausschuß unter dem US-Bankier Charles Dawes veröffentlichte am 9. April 1924 einen neuen Finanzierungsplan, der die Reparationszahlungen ausschließlich von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Deutschen Reichs abhängig machen sollte. Eine zeitliche Begrenzung sowie die Gesamthöhe der Reparationen wurden nicht festgelegt. Die jährliche Belastung Deutschlands sollte eine Milliarde Reichsmark betragen und nach fünf Jahren auf 2,5 Milliarden Reichsmark anwachsen. Zur Sicherung der Zahlungen mußten die Reichsbahn und die Reichsbank unter internationale Kontrolle gestellt werden. Am 29. August 1924 stimmte der Reichstag für dessen Annahme. Ausschlaggebend für das Abstimmungsverhalten waren neben ökonomischen Erwägungen das im Rahmen des Dawes-Plans von Frankreich zugesagte Ende der Ruhrbesetzung. Die mit dem Dawes-Plan verbundenen ausländischen Kredite und Investitionen leiteten in der Weimarer Republik eine Periode des wirtschaftlichen Aufschwungs ein. Als der Dawes-Plan 1929 durch den Young-Plan ersetzt wurde, hatte sich das deutsche Produktionsvolumen seit 1924 um 50 Prozent erweitert. Diese Dawes-Anleihe (Deutsche Äußere Anleihe) wurde 1924 von 9 Ländern aufgelegt und sollte bei einem Zins von 6% insgesamt 800 Millionen in Gold erbringen.
Die Dawes-Anleihe
Betrag der Anleihe in Millionen Währung Ausgabeland
1,50 Belgas Belgien
2,50 hfl Niederlande
3,00 ffr Frankreich
100,00 Lire Italien
25,20 Kronen Schweden
0,32 RM Deutschland
2,36 Sterling Schweiz
15,00 sfr Schweiz
12,00 Sterling England
110,00 $ USA
Die alliierte Reparationskommission stellte Ende Dezember 1922 einen geringfügigen Lieferrückstand deutscher Reparationen an Frankreich fest; dies bot im Januar 1923 den Vorwand für den Einmarsch von fünf französischen Divisionen und einigen belgischen Einheiten ins Ruhrgebiet. Mit dem Einmarsch von rund 60.000 Soldaten in das Zentrum der deutschen Schwerindustrie wollte der französische Ministerpräsident Raymond Poincaré den Versailler Vertrag zugunsten Frankreichs revidieren und die deutsche Westgrenze nach Osten verschieben. In Deutschland löste der Einmarsch einen Sturm der Entrüstung aus. Die Reichsregierung rief die Bevölkerung im Ruhrgebiet zu passivem Widerstand auf. Beamten wurde verboten, Befehle der Besatzer zu befolgen. Da die Bevölkerung dem Aufruf der Reichsregierung in grosser Geschlossenheit folgte, ordneten die Besatzungsbehörden die Ausweisung von fast 150.000 Menschen aus dem Ruhrgebiet in das "unbesetzte" Deutschland an. Zum Tode verurteilte Saboteure wie der Nationalsozialist Albert Schlageter fielen in Deutschland Märtyrerrollen zu. Auf den aktiven Widerstand reagierten die französischen und belgischen Soldaten mit rücksichtsloser Gegengewalt. In Essen erschossen sie am 31. März 13 streikende Krupp-Arbeiter und wenig später in Dortmund sieben Männer, die eine von der Besatzungsmacht verhängte Ausgangssperre überschritten hatten. Streiks, wirtschaftliche Absperrung des Ruhrgebiets und Produktionsausfälle ruinierten die deutsche Wirtschaft 1923. Die Kosten des passiven Widerstands überstiegen die Reichsfinanzen bei weitem, die Inflation und die Ernährungslage nahmen erschreckende Ausmaße an. Angesichts der massiven Wirtschafts- und Ernährungsprobleme sowie der rasenden Hyperinflation gab die Reichsregierung unter dem neuen Reichskanzler Gustav Stresemann den passiven Widerstand im September 1923 auf.
Bis 1928 konnten die Verpflichtungen erfüllt werden. Allerdings nur deshalb, weil viele Unternehmen und Städte im Ausland ebenfalls Anleihen aufnahmen. Die dadurch zufließenden Devisen setzten die Reichsbank in die Lage, die Reparationen zu bezahlen.
Die Weltwirtschaftskrise 1929 machte jedoch alles zu Nichte, Deutschland wurde zahlungsunfähig. Die Regierung unter Reichskanzler Hermann Müller (SPD) versuchte eine Räumung des Rheinlandes, ein Ende der Souveränitätsbeschränkungen durch eine Ende der internationalen Kontrolle über Reichsbank und Reichswehr und ein Ende der Reparationen gegen eine Schlusszahlung zu erreichen. Im September 1928 wurde die Einsetzung einer internationalen Sachverständigenkommission zur Regelung der Reparationsfrage unter dem amerikanischen Wirtschaftsexperten Owen Young bei der Völkerbundtagung beschlossen. Ziel war dabei, eine endgültige Regelung für die Reparationszahlungen zu finden. Dies konnte nicht erreicht werden; Frankreich, Belgien und England wollten auf die erpressten Gelder aus Deutschland nicht verzichten. Stattdessen wurde eine neue Anleihe aufgelegt (Young-Anleihe). Das Deutsche Reich sollte die ersten 37 Jahre anfangs 1,7 Mrd Goldmark jährlich bezahlen und der Betrag sollte auf 2,1 Mrd. jährlich steigen. Nach dieser Zeit sollte Deutschland weitere 22 Jahresraten von 1,65 Mrd. GM zahlen. Die Zahlungen sollten also insgesamt 59 Jahre (also bis zum Jahr 1988) dauern und es sollten insgesamt 112 Mrd. GM (Goldmark) bezahlt werden. Der Transferschutz wurde beendet und Deutschland musste jedes Jahr mindesten 600 Mio. GM in Devisen zahlen, der Restbetrag konnte gestundet werden. Da die Zahlungen in fremder Währung zu begleichen waren, schuf man die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel. Dem Deutschen Reich wurde eine internationale Anleihe, die so genannte Younganleihe, in Höhe von 300 Mio. Dollar gewährt. Deren Laufzeit wurde 1952 im Londoner Schuldenabkommen bis 1980 verlängert. Im Young-Plan wurde auch die vorzeitige Räumung des Rheinlandes bis 30. Juni 1930 (5 Jahre früher als im Versailler Vertrag vereinbart) und das Ende der Souveränitätsbeschränkungen von Reichsbank und Reichsbahn vereinbart. Zwar wurden die Gesamtbelastung und die jährlichen Zahlungsraten gesenkt, die Laufzeit aber gegenüber dem Londoner Ultimatum bis ins Jahr 1988 verlängert. Im Gegenzug zur Annahme des neuen Reparationsplans verpflichteten sich die Alliierten gegenüber Reichsaußenminister Gustav Stresemann, das gesamte Rheinland vorzeitig zu räumen.
Obwohl dies eine finanzielle Entlastung des Deutschen Reiches gegenüber bestehenden Abkommen bedeutete, suchten die rechten Vereinigungen Deutschnationale Volkspartei, Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei und der Stahlhelm diesen Plan im Wege einer Volksabstimmung zu Fall zu bringen. Sie gründeten im Juli 1929 den "Reichsausschuß für das Volksbegehren gegen den Young-Plan". Am 22. Dezember 1929 stimmten die Bürger über das "Freiheitsgesetz" ab, das den ganzen Versailler Vertrag revidieren sollte und enthielt die Bestrafung der Unterzeichner des Planes Zuchthaus für Landesverrat. Es stimmten nur 13,5% statt 50% der Wahlberechtigten für das Volksbegehren, womit dieses scheiterte. Maßgeblich wurde der Kampf gegen den Young-Plan durch die Zeitungen und die Finanzen von Alfred Hugenberg (DNVP) unterstützt. Vor allem die lange Zahlungsverpflichtung griffen die rechten Gegner der Weimarer Republik auf, um gegen den Plan zu agitieren ("Bis in die dritte Generation müsst ihr fronen!").
Nach einem Vorschlag des US-Präsidenten Herbert Hoover während der Weltwirtschaftskrise wurde der Young-Plan durch die Konferenz von Lausanne im Juli 1932 aufgehoben.
Kriegsanleihe    Anleiheablösungsschuld    
Kriegsanleihe 1938 und Schatzanweisung 1943
Die Young-Anleihe
Betrag der Anleihe in Millionen Währung Ausgabeland
35.000 Belgas Belgien
373.000 hfl Niederlande
2.515 ffr Frankreich
110.000 Lire Italien
110.000 Kronen Schweden
36.000 RM Deutschland
92.000 sfr Schweiz
12.000 Sterling England
98.250 $ USA
Neben der Dawes- und der Young-Anleihe gab es noch eine dritte deutsche Auslandsanleihe. Der Zündholzkönig Ivar Kreuger bot im Sommer 1930 dem Deutschen Reich eine Anleihe über 125 Millionen $ an - als Gegenleistung wollte er das Zündwarenmonopol bis zum Zeitpunkt der Anleihetilgung (50 Jahre, 6%).
Alle drei Anleihen wurden im Rahmen des Londoner Schuldenabkommens (1953) von der Deutschen Bundesrepublik übernommen und bis 1986 getilgt. Dann fiel auch das Zündwarenmonopol und Streichhölzer konnte nun herstellen wer wollte.
Ein kurzer Abriss über das Zündwarenmonopol
Bei der Finanzreform des Deutschen Reiches 1909 wurde als neue Abgabe eine Zündwarensteuer eingeführt. Da mehr Zündwaren produziert wurden als verkauft - und damit der Preis (und die Steuer) niedrig lagen - wurde gleichzeitig eine Begrenzung der Produktion eingeführt. Mit dem Weltkrieg I stieg der Bedarf allerdings gewaltig. Grosse Mengen wurden deshalb aus Schweden eingeführt. Die deutschen Devisenbestimmungen verboten es allerdings die Gewinne nach Schweden zu transferieren. Deshalb gründeten die schwedischen Lieferanten 1918 in Hambug die "Allgemeine Zündholzexportzentrale GmbH", die mit dem in Deutschland verbliebenen Geld in Firmen der deutschen Zündholzhersteller einstiegen.
Die sehr stark exportorientierte schwedische Zündholzindustrie wurde auf den asiatischen Märkten sehr stark von der japanischen Konkurrenz angegangen. Um diesen Druck zu parieren, schlossen sich 1903 sieben Unternehmen zusammen. Ivar Kreuger - Mitinhaber der Baufirma "Kreuger&Toll" - schloß 1913 andere Zündholzunternehmen zur "AB Förenade Svenska Tändsticksfabrikken" zusammen. 1917 fusionierten beide Konzerne unter der Leitung von Kreuger zur "Svenska Tändsticks AB". Nach dem Ende des Weltkrieges I versuchte Kreuger auch in Deutschland einen solchen Konzern zu gründen. Schon 1924 verfügte Kreuger über 30% der deutschen Produktion, 1927 waren es bereits 70%. Unter diesem Druck baten die restlichen deutschen Produzenten die Reichsregierung um Hilfe. Es wurde ein auf 25 Jahre begrenztes Monopol ausgehandelt, in das Kreuger und die deutschen Firmen eintraten.
Dieses Zündwarenmonopol legte fest:
- Die "Deutsche Zündholz-Verkaufs AG" übernahm den gesamten Verkauf nach festen Quoten. Kreuger erhielt dabei 65%.
- die Festsetzung des Preises mußte mit der Reichsregierung abgestimmt werden.
- Kreuger durfte max. 50% an der "Deutsche Zündholz-Verkaufs AG" besitzen
- Die Errichtung neuer Werke mußte durch die Reichsregierung genehmigt werden.

Kreuger war dies aber zu wenig. So wie Daimler-Benz die "Welt AG" wollte, so wollte Kreuger ein Weltmonopol. Seine Strategie war einfach: eine Regierung konnte von ihm einen Kredit erhalten, falls er daraufhin das Zündwarenmonopol in diesem Lande erhielt. Und nach dem Weltkrieg I waren vielen Länder knapp mit Geld. Kapital gab es eigentlich nur noch in den USA. Deshalb wandelte er die Baufirma "Kreuger & Toll" in eine Holding um, die über die Tochter "International Match Corp." das Kapital beschaffte.
Durch die Weltwirtschaftskrise war das Deutsche Reich nicht mehr kreditwürdig. Kreuger sah die Chance und bot ein langfristiges Darlehen von 125 Mio US$ an (6% Zins, 93% Auszahlung) - gegen ein 50jähriges Zündwarenmonopol. Der Vertrag wurde am 26.10.1929 abgeschlossen.
Mit dem Londoner Schuldenabkommen 1953 verpflichtete sich die neu gegründete Bundesrepublik Deutschland zu tilgen. Am 15.1.1983 wurde die letzte Rate von US$ 276.000 gezahlt. Damit war auch das Zündwarenmonopol erloschen.
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