1997 verkauft das Land Steiermark 25 % + 1 Aktie an der ESTAG an die französische
Firma "Electricite de France".
2002 werden die Bereiche "Netz/Verteilung" und "Vertrieb" aus der ESTAG und der
"Steiermärkischen Elektrizitäts AG" (STEG) ausgegliedert und in einer Firma der
"STEWE AG-STEG GmbH" zusammengefasst.
Die STEG ("Steiermärkische Elektrizitäts AG") wurde 1902 mit dem Bau des Kraftwerkes
Lebring gegründet. 1910 gehen das KW Lebring und das KW Peggau-Deutschfeistritz
zur STEG zusammen. Seit 1992 gehört die STEG zur Verbundgesellschaft "Österreichische
Elektrizitätswirtschafts AG".
Die Verstaatlichung der österreichischen Energiewirtschaft
Verstaatlichung heißt: der Staat übernimmt die Kontrolle von privaten Unternehmen
(Eigentum). Nicht nur in Russland sollten die privaten Unternehmen aufgelöst werden,
auch die Sozialdemokraten in anderen europäischen Staaten forderten nach dem Ende des
Weltkrieges I die Enteignung.
In Österreich wurde extra eine Staatskommission für Sozialisierung unter dem Vorsitz
von O. Bauer und W.Ellenbogen gegründet. Aber nach den Nationalratswahlen 1921 siegten
die Christlichsozialen und die Kommission wurde aufgelöst. Nach dem Ende des
Weltkrieges II beschlagnahmten die Alliierten die wichtigsten Unternehmen aufgrund der
Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945. Um die Betriebe wieder in österreichische Hände
überzuführen, verstaatlichte die Regierung die beschlagnahmten Firmen (mit Ausnahme
der durch die Sowjetunion beschlagnahmten Unternehmen; die Russen gaben die
Betriebe nicht her).
Zur Verstaatlichung wurden zwei Gesetze geschaffen. Vom 1. Verstaatlichungsgesetz
(26.7.1946) waren die drei größten Banken betroffen, Bergbau, Stahlindustrie,
Schiffbau, Maschinenbau, Chemie- und Erdölindustrie.
Mit dem 2. Verstaatlichungsgesetz (26.3.1947) wurden die Kraftwerke verstaatlicht. Die
früheren Eigentümer erhielten aber eine Entschädigung. Firmen, die Deutschen gehörten,
wurden entschädigungslos enteignet. Die Verstaatlichung wurde erst 1970-1980
zurückgenommen, da der Staat miserabel wirtschaftete.
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