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Die Steuerstempel der Finanzbehörden



Wenn heute ein Anleger Aktien kauft, so ist dies für ihn erstmal nicht mit Steuern verbunden - beim Verkauf dann schon. Als in der Mitte des 19. Jahrhunderts immer mehr Kapitalgesellschaften gegründet wurden, musste der Staat entsprechende Aktiengesetze erlassen, damit hier alles in geordneten Bahnen verlief. Hierzu führte - wer sonst - das besonders aufstrebende Preußen 1843 ein neues Aktiengesetz ein. Hiermit wurden auf die Aktien bzw. Wertpapiere Steuermarken geklebt bzw. ein besonderer Steuerstempel aufgedrückt. Auch andere Finanzinstrumente - wie Wechsel - wurden mit einer Steuer belegt.
Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 mußte nun erstmals in Deutschland der Staat zentrale Staatsaufgaben finanzieren (Vor 1871 gab es ja ein Deutschland noch nicht, aber dafür eine Menge unterschiedlicher deutscher Kleinstaaten, die alles getrennt selbst regelten). Nach der Reichsgründung weigerten sich die Einzelstaaten die Steuern auf Einkommen oder Besitz mit dem Reich zu teilen. Dadurch waren die Steuereinahmen der neuen zentralen Regierung ziemlich eingeengt. Nur Einnahmen aus Zöllen, Wechseln, Alkohol und Postdiensten waren vorhanden. Immerhin verpflichteten sich die einzelnen deutschen Staaten den Haushalt des Reiches durch Zuschüsse auszugleichen. Aber der aufstrebende Zentralstaat braucht mehr Einnahmen. So wurde 1881 die Reichsstempelabgabe mit der Zielsetzung eingeführt, den Kapitalverkehr zu besteuern. Dies betraf aber nicht nur Wertpapiere, sondern auch Lotterielose und Wetten und Devisengeschäfte.
Aber die Zentralregierung brauchte immer mehr Geld. Besonders das Militär verschluckte große Summen und der Aufbau eines Kolonialreiches sowieso. So mußte das Stempelgesetz ständig erweitert werden und erfaßte nun auch Fahrkarten, Frachtbriefe, Autoführerscheine uva.
Die Besteuerung der Wertpapiere war bis 1913 wie folgt geregelt:
- Kuxen, Anleihen und Aktien waren grundsätzlich zu besteuern
- nicht zu besteuern waren Anteile von Gesellschaften für gemeinnützige Zwecke
- gab der Staat Wertpapiere heraus, so waren diese ebenfalls von der Steuer befreit
- die Steuersätze betrugen: Wertpapiere 3%, Kuxen 5 Mark/Schein, Schuldverschreibungen 2%.
Wurde die Steuer entrichtet, erhielt das Wertpapier einen roten Stempel. Die Farbe wurde vermutlich ausgewählt, da sie gut sichtbar ist und einen hohen Signalwert hat. Auch heute noch gehört Rot neben Schwarz und Blau zu den beliebtesten Stempelfarben. Eine eigene Bedeutung hat die Farbe des Stempels jedoch nicht. Bei der Auswahl der Stempelfarbe wird darauf geachtet, ob bestimmte Kriterien erfüllt werden, beispielsweise ob sie dokumentecht, schnelltrocknend oder lichtbeständig ist. Der Farbton kann frei gewählt werden. Die Stempelform änderte sich mit der Zeit. Zunächst gab es rechteckige Stempel mit Reichsadler und Kreisumschrift "Reichs-Stempel-Abgabe". Eine Ziffer im Stempel zeigte die stempelnde Behörde an. Später wurde der Steuersatz hinzugefügt.
Ab 1887 wurde ein runder Stempel eingeführt mit einem Durchmesser von 31mm mit Reichsadler und Stempelbehörde. Eine Umschrift zeigte die Stempelbehörde und den Steuersatz. Da der Steuersatz oftmals geändert wurde - und dadurch immer neue Stempel erzeugt werden mußten - fiel ab 1909 der Steuersatz weg und wurde durch das Wort "versteuert" ersetzt.
Ab 1900 wurden auch erstmalig Kuxscheine der Steuerabgabe per Stempel unterworfen. Hier war aber eine Stempelsteuer per %-Satz nicht möglich, da die Kuxen ja keinen Nennwert haben. Der Stempel hatte deshalb einen festen Betrag.
Mit der Novellierung des Stempelgesetzes 1909 konnten nun erstmals auch einige ausgewählte Druckereien die Stempelgebühr selbst einziehen. Das waren z.B. die Berliner Reichsdruckerei, die Fa. Giesecke & Devrient und die Fa. Dumont-Schauburg.
Mit der Auferlegung der enormen Reparationsforderungen der Sieges des Weltkrieges I (vorallem Frankreich, Belgien und England), mußte das Deutsche Reich seine Steuergesetzgebung ändern. So wurde das Stempelgesetz fallen gelassen. An dessen Stelle traten dann Einzelsteuergesetze, die auch heute noch vorhanden sind - z.B. Kapitalverkehrssteuergesetz, Lotteriegesetz, KFZ-Gesetz und das Versicherungsgesetz.
Das neue Kapitalverkehrssteuergesetz bestand aus 3 Teilen
- Gesellschaftssteuer
- Wertpapiersteuer
- Börsenumsatzsteuer
Zwischen 13.5.1922 und 31.12.1927 mußten "aus Gründen der Steuersicherheit" alle neu ausgegebenen Aktien folgenden Vermerk tragen: "Den Vorschriften des KVSTG über die Gesellschaftssteuer ist nach Bescheinigung des Finanzamtes X vom Datum ... genügt". Nur Schuldverschreibungen mußten eine Stempelgebühr vertragen. Ab 1931 aber auch diese nicht mehr.
Hier eine kurze Liste der Codenummern auf dem Stempel für die entspr. Finanzämter (diese Nummerierung wurde aber teilweise auch geändert).
Stempelnr. Finanzamt   Stempelnr. Finanzamt   Stempelnr. Finanzamt
1 Aachen   13 Dresden   33 Königsberg
2 Augsburg   14 Duisburg   34 Leipzig
3 Berlin   15 Düsseldorf   36 Magdeburg
6 Bremen   18 Flensburg   38 Mannheim
7 Breslau   19 Frankfurt   41 München
9 Chemnitz   21 Freiburg   43 Nürnberg
11 Darmstadt   26 Halle   47 Rostock
12 Dortmund   27 Hamburg   51 Stuttgart
      30 Karlsruhe   54 Wiesbaden
Linie
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